Oralchirurgie beschreibt chirurgische Eingriffe, die beispielsweise zur Entfernung von Weisheitszähnen oder zur Freilegung von Zähnen notwendig sind. Wurzelspitzenresektion, Entfernung von Weisheitszähnen, Zystektomie oder Freilegung retinierter Zähne zur Eingliederung bei einer kieferorthopädischen Behandlung können bei uns in der Praxis ambulant durchgeführt werden.
Zysten, zu wenig Platz im Kiefer oder Entzündungen an Weisheitszähnen können Gründe für eine Weisheitszahnentfernung sein. Zähne, die das Zahnfleisch nicht durchbrechen, werden als retinierte Zähne bezeichnet – auch diese müssen manchmal chirurgisch entfernt werden, da sie Entzündungen und Schmerzen verursachen. Retinierte Zähne können aber auch im Zuge einer kieferorthopädischen Behandlung freigelegt werden, um sie im weiteren Verlauf im Zahnbogen eingliedern zu können.
Haben sich Kieferzysten gebildet, müssen diese operativ entfernt werden, da diese im schlimmsten Fall zu Verschiebungen der Zähne oder zu Zahnverlust führen können.
Wir sind bemüht, Sie beim Erhalt Ihrer Zähne bestmöglich zu unterstützen!